Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 8 AO.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Hege und Pflege der Fischbestände unter Berücksichtigung besonderer Artenschutzprogramme;
b) die Erhaltung und Pflege sämtlicher am und im Gewässer vorkommender Tierarten und Pflanzen;
c) die Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter Biotope für Tiere und Pflanzen;
d) die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts- und Naturschutzangelegenheiten und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Verbänden und Vertretungen zur Abwehr und Bekämpfung nachteiliger Einflüsse und Einwirkungen auf die Fischbestände und die Gewässer;
e) die Ausübung des Castingssports und die Ausweitung des Fischens mit der Angel unter Berücksichtigung hegerischer Erfordernisse;
f) die Förderung der Jugendarbeit;
g) die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen sowie Beratung und Förderung der Mitglieder in allen mit der Fischerei zusammenhängenden Fragen;
h) die Durchführung von Fischerprüfungen
i) die Beschaffung und Gewährung von Angelmöglichkeiten durch Pacht und Erwerb von Fischwassern und Freizeitgelände sowie die Unterstützung und Einleitung von Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und des natürlichen Wasserlaufes
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.b) die Erhaltung und Pflege sämtlicher am und im Gewässer vorkommender Tierarten und Pflanzen;
c) die Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter Biotope für Tiere und Pflanzen;
d) die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts- und Naturschutzangelegenheiten und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Verbänden und Vertretungen zur Abwehr und Bekämpfung nachteiliger Einflüsse und Einwirkungen auf die Fischbestände und die Gewässer;
e) die Ausübung des Castingssports und die Ausweitung des Fischens mit der Angel unter Berücksichtigung hegerischer Erfordernisse;
f) die Förderung der Jugendarbeit;
g) die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen sowie Beratung und Förderung der Mitglieder in allen mit der Fischerei zusammenhängenden Fragen;
h) die Durchführung von Fischerprüfungen
i) die Beschaffung und Gewährung von Angelmöglichkeiten durch Pacht und Erwerb von Fischwassern und Freizeitgelände sowie die Unterstützung und Einleitung von Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und des natürlichen Wasserlaufes
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
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Verein der Sportfischer Verden Aller
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